Was ist Aroma im Sinne des Lebensmittelrechts?
Das Lebensmittelrecht definiert den Begriff „Aroma“ für ein Erzeugnis, das verarbeiteten Lebensmitteln gezielt zugesetzt wird. Aromen werden eigens hergestellt und sind nicht für den direkten Verzehr bestimmt. Sie sollen Lebensmitteln einen besonderen Geruch und/oder Geschmack verleihen oder ihren Geruch und/oder Geschmack verändern.
Welche Aromatypen gibt es?
100 % – Aroma oder Aromaextrakt:
Diese enthalten Aromastoffe aus natürlichem Ausgangsmaterial, zum Beispiel aus Früchten und Kräutern.
Beispiel Vanilleextrakt.
Natürliches Fruchtaroma:
Besteht zu mindestens 95 Prozent aus der namensgebenden Frucht. Die restlichen 5 Prozent dürfen andere natürliche Stoffe sein, müssen aber ebenfalls natürlich sein. Zum Beispiel natürliches Zitronenaroma.
Natürliches Fruchtaroma mit anderen natürlichen Aromen:
So muss es heißen, wenn mindestens 5 Prozent aus der namensgebenden Frucht sind. Der Rest (95 %) darf aus anderen natürlichen Aromen bestehen.
Beispiel natürliches Zitronenaroma mit anderen natürlichen Aromen.
Natürliches Aroma:
Es muss aus natürlichen Ausgangsstoffen hergestellt sein. Diese natürlichen Ausgangsstoffe müssen dabei pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ursprungs sein.
Aroma:
In dieser Kategorie befinden sich alle anderen Aromastoffe. Das heißt, es handelt sich um nicht natürliche, künstliche Aromastoffe, die durch eine chemische Synthese gewonnen werden. Man kann dabei einen natürlichen oder auch gänzlich künstlichen Geruch und Geschmack nachahmen.
HINWEIS:
Warum wird Koffein in der Zutatenliste von Colas als Aroma aufgeführt?
Als „Aroma Koffein“ ist Koffein bei einem Gehalt unter 15 mg/100 ml auf der Zutatenliste anzugeben. Ist mehr als 15 mg/100 ml Koffein enthalten, ist die Bezeichnung „Koffein“ vorgegeben. Dem Konsumenten soll damit eindeutig der Zusatz von Koffein angezeigt werden.