Zu den Erfrischungsgetränken gehören:
Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden, Brausen
Fruchtsaftgetränke:
Enthalten: Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, konzentriertes Fruchtmark oder Mischungen daraus, jeweils auch haltbar gemacht,
Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser.
Der Fruchtgehalt ist abhängig von der Frucht.
Fruchtschorlen:
Enthalten: Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, konzentriertes Fruchtmark oder Mischungen daraus,
Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser,
Kohlensäure.
Der Fruchtgehalt von Fruchtschorlen entspricht den in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung genannten Mindestgehalten; dies gilt auch für Mischungen.
Fruchtschorlen werden auch mit natürlichen Aromen aromatisiert.
Fruchtschorlen aus Früchten mit saurem, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetem Saft werden auch mit Zuckerarten gesüßt.
Limonaden:
Enthalten: Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe sowie in der Regel Zitronensäure,
Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser.
Sie weisen einen Gesamtzuckergehalt von mindestens 7 Gewichtsprozent auf, der bei brennwertverminderten Limonaden teilweise oder ganz durch Süßstoffe ersetzt ist.
Bei Limonaden werden auch folgende Zutaten verwendet:
Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Fruchtmarkkonzentrat oder Mischungen daraus. Limonaden mit Fruchtgehalt enthalten mindestens die Hälfte der bei Fruchtsaftgetränken üblichen Fruchtgehalte.
Brausen:
Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden Aromen und/oder Farbstoffe enthalten