fritz-qualität qualitätsunterschiede bei fruchthaltigen erfrischungsgetränken
Zu den Erfrischungsgetränken gehören:
Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden, Brausen

Fruchtsaftgetränke:
Enthalten: Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, konzentriertes Fruchtmark oder Mischungen daraus, jeweils auch haltbar gemacht, 
Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser. 
Der Fruchtgehalt ist abhängig von der Frucht.

Fruchtschorlen:
Enthalten: Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, konzentriertes Fruchtmark oder Mischungen daraus, 
Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser, 
Kohlensäure. 
Der Fruchtgehalt von Fruchtschorlen entspricht den in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung genannten Mindestgehalten; dies gilt auch für Mischungen. 
Fruchtschorlen werden auch mit natürlichen Aromen aromatisiert. 
Fruchtschorlen aus Früchten mit saurem, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetem Saft werden auch mit Zuckerarten gesüßt.

Limonaden:
Enthalten: Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe sowie in der Regel Zitronensäure, 
Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser. 
Sie weisen einen Gesamtzuckergehalt von mindestens 7 Gewichtsprozent auf, der bei brennwertverminderten Limonaden teilweise oder ganz durch Süßstoffe ersetzt ist. 
Bei Limonaden werden auch folgende Zutaten verwendet: 
Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Fruchtmarkkonzentrat oder Mischungen daraus. Limonaden mit Fruchtgehalt enthalten mindestens die Hälfte der bei Fruchtsaftgetränken üblichen Fruchtgehalte.

Brausen:
Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden Aromen und/oder Farbstoffe enthalten
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